Brünner Zeitung, 14. června 1915, Brno - otázka vyvěšování praporů

V Moravské orlici z 14. 6. 1915 byl zveřejněn článek týkající se otázky vyvěšování praporů. Tento zde již byl v přepisu zveřejněn jako součást článku věnujícího se moravským zemským barvám v roce 1915 (otázka vyvěšování praporů, uveřejnění schválených nových znaků rakousko-uherského mocnářství a rakouských zemí v říšském zákoníku). Německé znění dokumentu místodržitelství z 11. června vyšlo 14. června 1915 v Brünner Zeitung. Nepatrné rozdíly oproti původnímu textu jsou maličkostmi.

(Zur Frage der Beflaggung.) Aus Anlaß zahlreicher Anfragen über Art und Dauer der Beflaggung bei für unser Vaterland besonders frohen Ereignissen können wir auf Grund der von maßgebender Seite eingeholten Informationen folgendes mitteilen: 1. Die Beflaggung hat in erster Linie in den österreichischen Farben (schwarz-gelb), dann in den ungarischen Farben (rot-weiß-grünn), in den mährischen Landesfarben (gelb-rot) und in den Farben unserer treuen Verbündeten nämlich Deutschlands (schwarz-weiß-rot) und der Türkei (rot mit weißem Halbmond und weißem Stern) zu erfolgen. 2. Bei einer Beflaggung in den Farben anderer Kronländer wäre jedenfalls auch in den Reichsfarben (schwarz-gelb) zu beflaggen, da die alleinige Beflaggung in den Farben eines Kronlandes leicht als Demonstration gegen die Reichsfarben aufgefaßt werden könnte. 3. Die Beflaggung hat in den Städten womöglich von Haus zu Haus lückenlos zu erfolgen. Eine schwache Beflaggung einer Stadt, Stadtteiles usw. müßte als Zeichen mangelnden Patriotismus der Bevölkerung angesehen werden. In den kleineren Ortschaften hätten zumindestens das Gemeindehaus, das Pfarrgebäude, die Schule und ähnliche beflaggt zu werden. 4. Was die Dauer der Beflaggung betrifft, so dürfte im allgemeinen eine 48stündige Beflaggung am entsprechendsten sein. Im übrigen mögen sich die Privatpersonen, was die Dauer der Beflaggung betrifft, nach den öffentlichen Gebäuden richten. Das oft nur aus Bequemlichkeit oder Vergessenheit überlange Hängenlassen von Fahnen wäre unbedingt zu vermeiden. 5. Die Staatsgebäude beflaggen nur aus ganz besonderen Anlässen über höheren Auftrag; dies ist jedoch kein Hindernis für eine initiative möglichst zahlreiche Beflaggung durch die Bevölkerung bei freudigen Anlässen.